Ihr Pflegedienst

Hamester GmbH
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ergänzende Leistungen nicht nur für Menschen mit Demenz!!

Wer hat Anspruch auf ergänzende Pflegeleistungen nach demSGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)?

Alle Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz!!
Eine Einstufung in eine Pflegestufe ist NICHT grundsätzlich die
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen.

Was sind ergänzende Pflegeleistungen?

Wie erhalte ich die Geldleistung der Pflegekasse?
Durch Antrag auf Pflegeleistung bzw. Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz durch den MDK-Gutachter bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Ausmaß der Einschränkungen.
Die Leistungen werden ZUSÄTZLICH zu den anderen Leistungen der Pflegekasse gewährt.
Sie betragen mindestens 1200 € und maximal 2400 € pro Jahr.

Wer darf diese Leistungen erbringen?
Ambulante Pflegedienste, die ein Konzept über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen bei den Pflegekassen eingereicht haben.

Ein ganz wichtiger Hinweis!!!
Es entsteht in keiner Weise für den zu Betreuenden oder seine Angehörigen durch die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes eine Verpflichtung, bei dem Pflegedienst, der diese Betreuungsangebote anbietet, weiterführend pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen!!

Wie werden diese Leistungen abgerechnet?
Fester Stundensatz je nach Qualifikation der Betreuungspersonen, Rückerstattung durch die Pflegekasse gegen Vorlage der Quittung oder Abtretungserklärung an den Pflegedienst, der dann direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Telefon 04543 8979820